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   LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04   

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https://dejure.org/2006,18761
LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04 (https://dejure.org/2006,18761)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2006 - L 2 U 432/04 (https://dejure.org/2006,18761)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - L 2 U 432/04 (https://dejure.org/2006,18761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalls; Übernahme der Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten für einen Fuhrpark; Entlohnung durch finanzielle Unterstützung in Form von Naturalien; Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wie-Beschäftigter - Hilfeleistung unter Verwandten/Verschwägerten - Umfang der Gefälligkeit über das übliche Maß hinaus - Prägung der Tätigkeit durch verwandtschaftliche Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich gekennzeichnet durch das eigene Unternehmerrisiko - d.h. z.B. das Tätigwerden auf eigene Rechnung, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte und eigener Betriebsmittel -, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSG vom 31. Mai 2005, NZS 2006, 257 ff.).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Die steuerliche Behandlung der Bezüge ist auch bei der sozialrechtlichen Bewertung familienhafter Mitarbeit ein wesentlicher Anhaltspunkt (BSG vom 21. April 1993, NJW 1994, 341).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Die Klage ist als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG zulässig (BSG vom 28. April 2004, Az.: B 2 U 21/03 R).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Dies allein betrachtet ginge über eine übliche Hilfsbereitschaft im Sinne von Gefälligkeitshandlungen, die unter Verwandten vorgenommen werden und von familiären Beziehungen geprägt sind, hinaus (hierzu: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 100; SozR 3-2200 § 548 Nr. 20).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Das BSG hat zu der entsprechenden früheren Regelung des § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ausgeführt, § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO setze voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSG vom 17. März 1992, Az.: 2 RU 22/91 m.w.N.).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04
    Grundsätzlich schließen auch Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII nicht aus (BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55 S. 160).
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (z.B. auch: Bayer. Landessozialgericht v. 26. Juli 2006, Az.: L 2 U 432/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - L 8 U 2950/14 - Bayerisches LSG, Urteil vom 26.07.2006 - L 2 U 432/04 - jeweils Juris).
  • SG Dortmund, 17.06.2021 - S 18 U 609/16
    Für die Kammer ist hier auch beachtlich, dass der Kläger dem Vater nicht bei einer für den Kläger alltäglichen (eigenen beruflichen) Tätigkeit half (für den Fall des erheblichen Tätigwerdens im ausgeübten Beruf z.B. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.07.2006, L 2 U 432/04).
  • SG Berlin, 02.02.2009 - S 25 U 1032/07

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit;

    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juli 2006, Az.: L 2 U 432/04; Urteil vom 28. Mai 2008, Az. L 2 U 28/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. März 2007, Az. L 4 U 47/06).
  • SG Berlin, 15.06.2009 - S 25 U 741/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Arbeitsunfall - Mithilfe

    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juli 2006, Az.: L 2 U 432/04; Urteil vom 28. Mai 2008, Az. L 2 U 28/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. März 2007, Az. L 4 U 47/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 1085/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten ebenfalls zitierten Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26.07.2006 (L 2 U 432/04).
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